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Pkw-EnVKV 2026: Was Autohändler auf dem Label und in der Werbung angeben müssen

Die Pkw-EnVKV verständlich erklärt: Welche Autos als neu gelten, was Pkw-Label, Aushang und Online-Werbung zeigen müssen, CO2-Klassen, wie die jährlichen Referenzpreise funktionieren und eine Checkliste.

Pkw-EnVKV 2026: Was Autohändler auf dem Label und in der Werbung angeben müssen

Die Pkw-EnVKV (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) regelt die Kennzeichnungspflicht für neue Personenkraftwagen: wie Händler Kraftstoff- oder Stromverbrauch, CO2-Emissionen, CO2-Klasse und Kosten auf einem Label am Fahrzeug, auf einem Aushang im Verkaufsraum und in jeder Werbung angeben, auch auf deiner Website und in Fahrzeugbörsen. Das aktuelle Label mit den CO2-Klassen A bis G gilt seit Februar 2024, zuletzt wurde die Verordnung am 2. März 2026 geändert. Dieser Leitfaden für Händler in Deutschland erklärt, was ab Oktober 2026 gilt.

Er fasst den Verordnungstext und die Hinweise der dena-Plattform alternativ-mobil.info zusammen, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) veröffentlicht. Er ist keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall haben die Verordnung und deine Anwältin, dein Anwalt oder dein Verband das letzte Wort.

Welche Fahrzeuge betroffen sind

Die Pflicht gilt für neue Pkw der Klasse M1. Ein Auto ist neu, wenn es noch nicht zu einem anderen Zweck als dem Weiterverkauf oder der Auslieferung verkauft wurde. Die Verordnung vermutet das, wenn zum Zeitpunkt, an dem du das Fahrzeug ausstellst, anbietest oder bewirbst, die Erstzulassung höchstens acht Monate zurückliegt oder der Kilometerstand höchstens 1.000 km beträgt (eines von beiden reicht).

Das hat praktische Folgen:

  • Tageszulassungen und Vorführwagen können laut dena-FAQ als Neuwagen gelten und brauchen dann die vollständigen Angaben.
  • Ein Auto kann seinen Neuwagen-Status verlieren, während es auf deinem Hof steht, denn geprüft wird beim Anbieten oder Bewerben.
  • Gebrauchtwagen sind nicht erfasst. Du darfst sie freiwillig kennzeichnen, aber nur mit WLTP-Werten, und das Label muss klar als Gebrauchtwagen-Label erkennbar sein.
  • Neuwagen, für die der Hersteller noch keine verbindlichen WLTP-Werte hat, sind ausgenommen. Ein freiwilliges Label für sie muss den Zusatz "(vorläufig)" tragen.

Transporter (N1), Motorräder und Wohnmobile sind keine Pkw im Sinne der Pkw-EnVKV.

Was du wo angeben musst

Wo Was ist Pflicht
Das Fahrzeug bei dir vor Ort Das Pkw-Label in A4 am Fahrzeug oder unmittelbar daneben, auch auf einem Bildschirm zulässig. Laut dena-FAQ können ein QR-Code oder ein Link das Label nicht ersetzen.
Dein Verkaufsraum Ein Aushang zu den an diesem Standort angebotenen Modellen, mindestens alle sechs Monate aktualisiert, auf einem Bildschirm alle drei Monate.
Auf Anfrage Der Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Pkw.
Werbung, Print und online Kombinierter Energieverbrauch, kombinierte CO2-Emissionen und CO2-Klasse. Plug-in-Hybride: gewichtete kombinierte Werte und beide CO2-Klassen, eine davon "bei entladener Batterie".
Online-Verkauf (Fernabsatz) Kann das Auto online gekauft oder geleast werden, zusätzlich alle Label-Angaben. Es genügt, die passende Label-Vorlage zu zeigen.

Bei Online-Werbung, also auf deiner eigenen Website, in Fahrzeugbörsen, Social Media und auf Videoplattformen, müssen die Werte den Betrachter in dem Moment erreichen, in dem erstmals Motordaten wie Leistung, Hubraum oder Beschleunigung angezeigt werden. Die CO2-Klasse sollte mindestens in derselben Schriftgröße wie diese Angaben erscheinen. Zeigt eine Anzeige gar keine Motordaten, müssen die Werte trotzdem angegeben werden.

Die CO2-Klassen

Die Klasse richtet sich nach den kombinierten CO2-Emissionen laut Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des einzelnen Fahrzeugs:

Klasse CO2 g/km
A 0
B 1 bis 95
C 96 bis 115
D 116 bis 135
E 136 bis 155
F 156 bis 175
G 176 und mehr

Plug-in-Hybride zeigen zwei Klassen: eine für den gewichteten kombinierten Wert und eine bei entladener Batterie.

Kosten auf dem Label

Das Label zeigt die jährlichen Energiekosten für 15.000 km, mögliche CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre und die jährliche Kfz-Steuer. Das BMWE aktualisiert die Referenzpreise jedes Jahr zum 30. Juni, und Händler müssen sie spätestens ab 1. Oktober für alle Labels verwenden.

Das BMWE veröffentlicht die neuen Listen jedes Jahr am 30. Juni: Referenzpreise für Benzin, Diesel und Haushaltsladestrom (Durchschnittswerte des Vorjahres) sowie drei CO2-Preispfade für die nächsten zehn Jahre (niedrig, mittel, hoch). Übernimm die Werte aus den aktuellen Listen auf der BMWE-Website, bevor du Labels druckst. Dieser Leitfaden nennt sie nicht, weil sie sich jedes Jahr ändern.

Rechenbeispiel (nur zur Methode). Die folgenden Preise sind gerundete Beispielwerte, nicht die offiziellen Referenzpreise. Ein neuer Benziner mit einem kombinierten Verbrauch von 6,0 l/100 km und 136 g/km CO2, bei einem Benzinpreis von 1,70 EUR pro Liter und einem mittleren CO2-Preis von 140 EUR pro Tonne:

  • Energiekosten pro Jahr: 1,70 x 6,0 x 150 = 1.530,00 EUR
  • CO2-Kosten über zehn Jahre: 136 x 0,15 x 140 = 2.856,00 EUR (mittel); wiederhole die Rechnung mit dem niedrigen und hohen CO2-Preis aus der Liste
  • CO2-Klasse: E (136 g/km)

Der Faktor 150 steht für 15.000 km pro Jahr bei Litern pro 100 km, der Faktor 0,15 für 150.000 km in zehn Jahren, umgerechnet von Gramm in Tonnen.

Zwei Änderungen 2026 solltest du kennen. Seit dem 1. Januar 2026 hat die Steuerfußnote für batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge neue Daten: Die Befreiung gilt für Erstzulassungen vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030, für zehn Jahre, längstens bis 31. Dezember 2035. Laut dena-FAQ gibt es keine Übergangsfrist. Außerdem wurde die Verordnung am 2. März 2026 geändert (BGBl. 2026 I Nr. 55, verkündet am 5. März). Verwende also die Label-Vorlagen aus der aktuellen Anlage.

Bußgelder und Abmahnungen

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach § 15 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) und können mit bis zu 50.000 EUR geahndet werden. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Laut dena-FAQ können falsche oder fehlende Angaben auch zu Abmahnungen führen, etwa wegen einer Online-Anzeige ohne CO2-Klasse.

Checkliste für deinen Bestand

  1. Markiere jedes Fahrzeug, das als "neu" gilt, nach der Acht-Monate- oder 1.000-km-Regel, einschließlich Tageszulassungen und Vorführwagen, und prüfe erneut, solange es im Bestand ist.
  2. Übernimm die Werte aus der Übereinstimmungsbescheinigung genau dieses Fahrzeugs. Eine andere Rad-Reifen-Kombination kann sie verändern.
  3. Prüfe, ob deine Datenquelle alle Werte liefert, auch die vier Phasenwerte (Innenstadt, Stadtrand, Landstraße, Autobahn), die das Label braucht.
  4. Verwende die aktuellen Referenzpreise jeweils ab 1. Oktober.
  5. Bring das Label am Fahrzeug an oder zeig es auf einem Bildschirm daneben, nie nur als QR-Code.
  6. Prüfe jeden Online-Kanal: deine Website, jede Börse, Social-Media-Posts. Die Werte müssen dort sichtbar sein, wo die Motordaten erscheinen.
  7. Halte Aushang und Leitfaden an jedem Standort bereit.

FAQ

Gilt die Kennzeichnungspflicht nach Pkw-EnVKV für Gebrauchtwagen?
Nein. Gebrauchtwagen können freiwillig gekennzeichnet werden, nur mit WLTP-Werten und klar als gebraucht erkennbar. Ein Auto, das höchstens acht Monate zugelassen ist oder höchstens 1.000 km gelaufen ist, kann aber noch als neu gelten.

Reicht ein QR-Code am Fahrzeug?
Nein. Laut dena-FAQ können ein QR-Code oder ein Link auf eine andere Website das Label derzeit nicht ersetzen.

Brauche ich das Label auf mobile.de oder anderen Börsen?
Das A4-Label gehört an den Verkaufsort. Ein Börseninserat gilt als Online-Werbung und muss daher Verbrauch, CO2-Emissionen und CO2-Klasse enthalten, sichtbar zusammen mit den Motordaten. Kann das Auto online gekauft werden, sind zusätzlich alle Label-Angaben nötig.

Woher bekomme ich die Werte?
Meist aus der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Fahrzeugs. Laut dena-FAQ müssen Hersteller Händlern die Angaben auf Anfrage unverzüglich und kostenlos bereitstellen. Auf der dena-Website gibt es außerdem ein kostenloses Tool, mit dem du ein Label ausfüllen und drucken kannst.

Ab wann gelten die neuen Preise?
Das BMWE veröffentlicht sie am 30. Juni. Sie gelten für Fahrzeuge, die ab dann angeboten werden, und spätestens ab 1. Oktober für alle Labels.

Wenn du deinen Bestand und deine Website-Inserate in Vehicle Hub verwaltest, der Händler-App in KIMISUITE, hinterlege die CoC-Werte bei jedem Fahrzeug, damit jedes Inserat sie neben den Motordaten zeigt. Das Label selbst prüfst du anhand der offiziellen Vorlagen.

So verwaltet Vehicle Hub deinen Bestand und deine Website