DSGVO-konforme Videokonferenz ohne Schrems-II-Risiko
KIMISUITE Meeting Hub — EU-gehostet, ISO 27001 zertifiziert, mit Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag ohne Aufpreis.
Häufige Herausforderungen
Zoom ist US-amerikanisch — Schrems II bleibt ein dauerhaftes Compliance-Problem
Standardvertragsklauseln plus Transfer-Folgenabschätzung sind für jeden EU-Kunden Pflicht. Das Zoom-Add-on für EU-Datenspeicherung ist Enterprise-only — eine Kanzlei mit drei Mitarbeitenden qualifiziert sich nicht. Der oder die Datenschutzbeauftragte schreibt statt einer klaren Freigabe ein vierseitiges Risikovotum.
Microsoft Teams entkommt Schrems II ebenfalls nicht
Microsoft-Hosting in EU-Regionen ist konfigurierbar, doch die konzerninternen Datenflüsse bleiben US-domiziliert. Compliance-Teams mahnen an, dass selbst die EU-Datenspeicherung-Option keine vollständige Datenübertragungsfreistellung bedeutet — der Aufwand für die Dokumentation bleibt hoch.
KI-Trainingsklauseln in den Nutzungsbedingungen erzeugen Haftungsrisiken
Viele Anbieter räumen sich in ihren AGB das Recht ein, Meetingaufzeichnungen und Transkripte zur Modellverbesserung zu nutzen. Das ist unvereinbar mit dem anwaltlichen Mandatsgeheimnis, der ärztlichen Schweigepflicht und dem B2B-Geheimnisschutz. Ein einziges übersehenes Häkchen kann zur Datenpanne werden.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist oft eine Upsell-Hürde
Zoom stellt einen AVV bereit — aber erst ab dem Business+-Tarif. Eine Steuerberatungskanzlei mit fünf Personen auf Zoom Pro steht vor der Wahl: entweder teurer upgraden oder ohne rechtssichere Grundlage Videokonferenzen durchführen. Art. 28 DSGVO lässt dafür keinen Spielraum.
Die Lösung
KIMISUITE Meeting Hub ist die Videokonferenzlösung, die Datenschutzbeauftragte, Compliance-Verantwortliche und Geschäftsführungen in EU-Kanzleien, Arztpraxen, Buchhaltungsbüros und Behördendienstleistern entlasten — nicht durch Marketingversprechen, sondern durch dokumentierbare Fakten.
EU-Datenspeicherung als Standard, nicht als Add-on
Alle Videokonferenz-Daten — Signaldaten, Aufzeichnungen, Transkripte, Chat-Protokolle — werden ausschließlich auf Servern innerhalb der EU gespeichert und verarbeitet. Es gibt kein optionales EU-Hosting-Paket, das nur für Enterprise-Kunden freigeschaltet wird. EU-Datenspeicherung ist der einzige verfügbare Modus. Das bedeutet: Eine Transfer-Folgenabschätzung nach Schrems II ist für den Einsatz von KIMISUITE Meeting Hub strukturell nicht erforderlich. Der Übertragungsmechanismus über Standardvertragsklauseln entfällt, weil schlicht keine Drittlandübermittlung stattfindet. Ihr Datenschutzbeauftragter bekommt eine klare, belegbare Antwort — keine vierseitige Risikoabwägung.
Die Infrastruktur ist nach ISO 27001 zertifiziert. Das Zertifikat deckt Informationssicherheits-Managementsysteme ab und bildet die dokumentarische Grundlage, die viele Aufsichtsbehörden und öffentliche Auftraggeber als Mindestanforderung formulieren. Für Unternehmen, die als Auftragsverarbeiter tätig sind und ihren eigenen Kunden gegenüber Nachweise erbringen müssen, ist die ISO-27001-Zertifizierung ein konkreter Vorteil gegenüber nicht-zertifizierten Mitbewerbern wie Jitsi in selbst-gehosteten Konfigurationen ohne Auditnachweis.
Auftragsverarbeitungsvertrag inklusive — ohne Verhandlung, ohne Aufpreis
Art. 28 DSGVO schreibt vor, dass Verantwortliche mit jedem Auftragsverarbeiter einen schriftlichen Vertrag abschließen, der u. a. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen regelt. KIMISUITE stellt diesen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) standardmäßig für alle Workspace-Tarife bereit — kein Upgrade erforderlich, keine Einzelverhandlung, kein Wartezyklus mit dem Rechtsteam des Anbieters. Kleine Praxen und Kanzleien erhalten denselben AVV wie ein mittelständisches Unternehmen mit 200 Mitarbeitenden.
Zum Vergleich: Eine fünfköpfige EU-Dienstleistungsfirma zahlt heute Zoom Pro mit USD 14,99 je Sitz × 5 = USD 75/Monat, dazu eine jährliche Rechts- und Dokumentationsarbeit für die Standardvertragsklauseln-Rahmenvereinbarung plus Transfer-Folgenabschätzung im Umfang von 4–8 Stunden = EUR 400–800 an Anwalts- oder internem Compliance-Aufwand, der sich jährlich wiederholt. In der Praxis: USD 75/Monat plus EUR 400–800/Jahr allein für die Compliance-Dokumentation. KIMISUITE Meeting Hub ist EU-gehostet per Default, DSGVO-konform konfiguriert, ISO 27001 zertifiziert, und der AVV ist ohne Mehrkosten im Workspace-Tarif enthalten — gemeinsam mit CRM und digitalem Dokumentensigning.
KI, die konkrete Arbeit übernimmt — ohne Trainingsklauseln
KIMISUITE Meeting Hub beinhaltet KI-gestützte Untertitel und Meeting-Zusammenfassungen. Diese Funktionen dienen dazu, Protokollarbeit zu reduzieren, Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren und mehrsprachige Meetings zugänglich zu machen — nicht mehr und nicht weniger. Meetinginhalt wird nicht zur Modellverbesserung verwendet. Die Nutzungsbedingungen enthalten keine Klausel, die dem Anbieter ein Verwertungsrecht an Transkripten oder Aufzeichnungen einräumt. Für Anwälte, Ärzte, Steuerberater und Unternehmen mit vertraglichen Geheimhaltungspflichten ist das keine Kleinigkeit: Es ist eine Voraussetzung.
Die Aufzeichnungen landen direkt im CRM-Kundendatensatz — keine manuelle Ablage, kein Datei-Export in externe Tools. Wer in einer Kanzlei oder Beratung arbeitet, kennt den Aufwand: Meeting abhalten, Aufzeichnung herunterladen, umbenennen, hochladen, verknüpfen. Mit KIMISUITE Meeting Hub ist das ein automatischer Schritt, der im Workspace-Workflow abgebildet ist.
KIMISUITE Meeting Hub läuft vollständig im Browser — keine Installation, kein Plugin, keine App-Freigabe durch die IT-Abteilung. Das ist relevant für Einrichtungen des Gesundheitswesens, Behördendienstleister und regulierte Finanzunternehmen, in denen Software-Installationen auf Endgeräten einem internen Freigabeprozess unterliegen. Externe Gesprächspartner — Mandanten, Patienten, Behördenvertreter — treten dem Meeting über einen Link bei, ohne ein Konto anlegen zu müssen.
Die Benutzeroberfläche steht in 16 Sprachen zur Verfügung. Für EU-Unternehmen mit Teams in mehreren Mitgliedstaaten oder mit mehrsprachigen Mandanten ist das ein operativer, nicht nur ästhetischer Unterschied.
Funktionen
EU-Hosting ohne Drittlandübermittlung
Alle Meetingdaten verbleiben physisch in der EU. Kein Schrems-II-Transfermechanismus erforderlich — dokumentierbar für Aufsichtsbehörden und Auftraggeber.
Auftragsverarbeitungsvertrag ab dem ersten Tag
Art. 28 DSGVO-konformer AVV ist in jedem Workspace-Tarif enthalten. Kein Upgrade, keine Verhandlung, kein Aufpreis — auch für kleine Kanzleien und Praxen.
ISO 27001 zertifiziert
Auditierbarer Nachweis für Informationssicherheits-Management. Relevante Grundlage für öffentliche Auftraggeber, regulierte Branchen und eigene Kunden-Due-Diligence.
KI-Zusammenfassungen ohne Trainingsklauseln
Automatische Protokollentwürfe und Untertitel — ausschließlich für die Arbeitseffizienz. Kein Verwertungsrecht des Anbieters an Meetinginhalten. Kompatibel mit Mandatsgeheimnis und Schweigepflicht.
Aufzeichnung direkt im CRM-Datensatz
Meetingaufzeichnungen werden automatisch dem jeweiligen Kundendatensatz zugeordnet. Keine manuelle Ablage, kein Medienbruch zwischen Videokonferenz und CRM.
16-sprachige Benutzeroberfläche
Für grenzüberschreitend tätige EU-KMU mit Teams und Mandanten in mehreren Mitgliedstaaten — Sprache als operativer Standard, nicht als Zusatzmodul.
Empfohlene App
Meeting Hub
Professionelle Videomeetings – direkt im Browser, mit KI-Untertiteln und automatischen Zusammenfassungen.
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